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Rizoma, seitlicher Nummernschildhalter Umbau. Blinker legal?


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Moin zusammen,

also vorweg, aus dem Alter wo ich Dinge am Moped umbaue die nicht legal sind, bin ich raus.

Insofern habe ich mir den seitlichen Nummernschildhalter von Rizoma gekauft und montiert. Zum Lieferumfang gehört auch der Blinkerumbau mittels L-Winkeln, seitlich neben dem Reflektor am Heck. Kabelverlängerungen etc. sind ja auch alle dabei so das man die originalen Blinker verbauen kann. Klar hätte ich gerne die Kellermänner Atto aber das kommt vielleicht mal später.
Das ganze hat auch ABE. 

Nun lese ich aber das die Blinker vom Reifenende gemessen max. 30cm Abstand haben dürfen. Das hat ja nichtmal der Reflektor. Es sind 38cm bei den Blinkern,  der Reflektor serienmässig hat sogar 41cm.

Ist das trotzdem alles OK oder kann mir die Rennleitung was? 

 

Manchmal geht mir die Regelwut echt auf den Nerv, man darf nichtmal die Endkappen am Auspuff legal gegen die von Roland Sands tauschen......

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Keine Ahnung wo die Kollegen immer diesen Abstand her haben. Effektiv finde ich immer nur die Vorschriften der Abstände der Blinker zueinander, sowie die Mindesthöhe + Maximalhöhe von der Fahrbahn gemessen. 🤷🏻

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Nachtrag: hab nach den EG Vorschriften gesucht. Da steht:

In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußerste hintere Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als 300 mm sein.
 

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Ich finde nur das:

Auszug aus § 54 Absatz 1 STVZO EInzelnorm:

 

an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
 
Also von der gedachten Mitte des Rades 120mm nach jeder Seite hinten. Es steht nirgends wo diese in der Längsachse sein müssen. Lediglich der Abstand zum Boden ist mit minimum 35mm definiert.
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StVZO zählt leider nicht, da die Fahrzeuge nach EG Richtlinie zugelassen sind und daher die EG Verordnung maßgebend ist. Nach StVZO wären teilweise wesentlich lockere Sachen zulässig, z.b. Spiegelfläche, aber nach EG muss alles ein E Prüfzeichen aufweisen 🤷🏻‍♂️

Posted (edited)
vor 21 Minuten schrieb Dob187:

Nachtrag: hab nach den EG Vorschriften gesucht. Da steht:

In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußerste hintere Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als 300 mm sein.
 

Hmm, also doch die ominösen 30cm? Wie kann Rizoma dann eine ABE dafür haben bzw EG. Zulassung........

Auszug:

  1. 2.3.  Anbau der Beleuchtungseinrichtungen

    Die Anforderungen der Richtlinie 2009/67/EG werden erfüllt. Fahrzeuge die nach VO (EU) 168/2013 genehmigt sind genügen den Anforderungen der VO (EU) 3/2014 Anhang IX.

Und wenn man sich die zuletzt aufgeführte durchliest steht da (hab mal rausgelöscht was nicht relevant ist!):

2.3.6.3. Anbringungsstelle:
2.3.6.3.1.
In der Breite:

bei Fahrzeugen mit nur einem Vorderrad oder mit einer Breite von höchstens 1000 mm müssen die inneren Ränder der Lichtaustrittsflächen der vorderen Fahrtrichtungsanzeiger mindestens 240 mm voneinander entfernt sein;

bei Fahrzeugen mit nur einem Hinterrad oder mit einer Breite von höchstens 1000 mm müssen die inneren Ränder der Lichtaustrittsflächen der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger mindestens 180 mm voneinander entfernt sein;

zwischen der Lichtaustrittsfläche eines vorderen Fahrtrichtungsanzeigers und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muss folgender Mindestabstand eingehalten werden:

75 mm, wenn die Mindeststärke des Fahrtrichtungsanzeigers 90 cd beträgt;
40 mm, wenn die Mindeststärke des Fahrtrichtungsanzeigers 175 cd beträgt;
20 mm, wenn die Mindeststärke des Fahrtrichtungsanzeigers 250 cd beträgt;
≤ 20 mm, wenn die Mindeststärke des Fahrtrichtungsanzeigers 400 cd beträgt.

 

 

2.3.6.3.2.
In der Höhe:
mindestens 500 mm und höchstens 1500 mm über dem Boden.

 

2.3.6.3.3.
In Längsrichtung:

keine besonderen Anforderungen.

Edited by BusterDick
Posted (edited)

Was kompliziert. Du hast recht, ich bzw. Rizoma wohl auch. in der 2009/67 stehen die 300mm drin.

Rizoma aber hat folgende Zulassung: Die Anforderungen der Richtlinie 2009/67/EG werden erfüllt. Fahrzeuge die nach VO (EU) 168/2013 genehmigt sind genügen den Anforderungen der VO (EU) 3/2014 Anhang IX. Wenn ich das richtig interpretiere sind das alle Motorräder >= Euro4

 

Hier wiederum wird die Vorgabe der 2009/67EG durch die VO (EU) 3/2014 ergänzt und dort steht:

2.3.6.3.3. In Längsrichtung:— keine besonderen Anforderungen.

Es kommt also wohl darauf an, nach welcher VO das Fahrzeug zugelassen wurde... Maschinen davr offensichtlich mit den 300mm danach --nix....?

 

NA, auf die Diskussion mit der Rennleitung bin ich mal gespannt.....

 

Edited by BusterDick
Posted (edited)

Ich glaub da kennt sich keiner aus. Wie der TÜV Prüfer neulich sagte: wichtig ist das Prüfzeichen (z.b. auf dem Endzopf) - genau schaut da keiner nach ob fürs Fahrzeug selbst genehmigt und wenn das schon vom tüv kommt, kennt sich die Rennleitung kaum besser aus und wegen ein paar cm wird keiner meckern, zumal es in der Richtlinie auch kompliziert formuliert ist. „Querebene“ und „Bezugspunkt“ irritieren schon - typisch beamtendeutsch

Edited by Dob187
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Ja, so wird es wohl sein... Ich pack zur ABE auf mein Handy einfach noch die EU Richtlinie und hoffe mal das ich keinen Sternchenfänger bei der Rennleitung erwische.

 

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Würde mich wundern. Wir waren in der Motorrad Kontrolle mit nem Kumpel und besagtem Endtopf mit E Prüfzeichen aber ohne spezielle Zulassung für das Modell. Hat keinen interessiert und die Jungs waren spezialisiert. Solange es optisch, akustisch Konform und das Prüfzeichen drauf ist fällt das nicht auf und es gibt wesentlich gröbere Verstöße. Bei der Anzahl an Equipment am Markt kann man sich auch nicht genau auskennen.

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? Endtopf? Meinst Du die Roland Sands Blenden oder den Termignoni? letzteres sollte keine E Zulassung haben....

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Nein, ging um ein ganz anderes Moped. Er hatte halt einen Vance&Hines mit manueller Klappe von irgendeinem Moped an seine dran gebaut. Sah optisch passend aus und hatte ne E Nummer aber eben nicht für sein Motorrad Modell 😂

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🤣🤣 hilft leider nicht. Die RSD Auspuffblenden haben kein „E“ 😪

Posted

Um nochmal kurz auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen 😉

Ich habe ebenfalls den seitlichen Rizoma-Halter verbaut. Meine Blinker ersetzen zwei der Originalschauben unter der Sitzbank, keine Ahnung, wie mein 😃 das hinbekommen hat. Angehalten wurde ich bisher gar nicht, alledings fahre ich die XD auch erst seit diesem Jahr.

Hier ist ein Bild. Weil man die Blinker sonst nicht erkennen kann, habe ich die Pfeile ergänzt:
IMG_1358_s.jpg.f377cec0dd9f76cafa48bc1433e82711.jpg

 

Der Vollständigkeit halber: Es handelt sich bei den Blinker um die mo.blaze tens1 von MotoGadget Link

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Ich bezweifle, dass irgendeinen interessiert was mit den Blenden ist, denn effektiv arbeitet der ESD und nicht die Blenden. Die Motorverkleidung hat ja auch kein E Prüfzeichen oder die Zubehör Carbongeschichten…. Ich würd die hinbauen.

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Marc, jemand hier aus dem Forum kam genau deshalb nicht durch den TÜV. War der Mann aus Berlin so meine ich jedenfalls mit dem Teufel Logo. Wobei ich die allseits bekannte Lautsprecher Bude meine. Hat ebenfalls eine X und das Kennzeichen auch an der Seite.

Und wegen der Blinker stelle ich dass mal ein. Quelle, irgendwo aus dem Netz ??? Wenn es nicht reicht bitte löschen.

Michi

 

Blinkerx.jpg

Posted (edited)

Hallo Michi, Deine Angabe ist aber in dem Zusammenhang leider unpräzise weil die EG Bestimmung nur allgemein definiert. Ich habs ja oben ausführlich beschrieben das man da auf die Feinheiten achten muß..... offensichtlich...In der Rizoma ABE wird ja deswegen explizit auf die EG Richtlinie 2009/67EG bzw. VO (EU) 3/2014 hingewiesen und dort steht:

2.3.6.3.3. In Längsrichtung:— keine besonderen Anforderungen.

Nimmt man die "allgemeine"  2009/67EG, ist Dein Hinweis korrekt. Ich fahr demnächst einfach mal zum TÜV und frage die mal... 

Edited by BusterDick
Posted (edited)
vor 3 Stunden schrieb Dob187:

Ich bezweifle, dass irgendeinen interessiert was mit den Blenden ist, denn effektiv arbeitet der ESD und nicht die Blenden. Die Motorverkleidung hat ja auch kein E Prüfzeichen oder die Zubehör Carbongeschichten…. Ich würd die hinbauen.

Leider eine irrige Annahmen. Die Blende verändert den Originalzustand des Auspuffs. Dieser wurde seitens Ducati mit den originalen Blenden homologiert.

Änderst Du diese, ist der Auspuff nicht mehr der Bauartprüfung entsprechend. Liest sich schei$$e, ist es auch. Das gilt im übrigen auch bei Autos... Ohne "E" Zulassung darfst Du auch dort keine anderen Endkappen montieren..

Das sich der Sinn dahinter keinem erschliesst ist unzweiflhaft da bauartbedingt die Endkappen an der XDiavel keinerlei EInfluss auf die Lautstärke bzw. Abgaswerte haben....

 

Ducati selbst schreibst auf Ihrer Seite ja auch:

image.thumb.png.e61a5cb740df7721c8e19811fe79db00.png

 

Kommst Du an eine übergenauen von der Rennleitung, dann legt er Dir die Karre vor Ort still wegen erlöschen der Betriebserlaubnis da der Auspuff ein "kritisches" Teil ist. Genau wie Brems- oder Kupplungshebel ohne ABE/E Prüfung. Da steht die Karre sofort!

Edited by BusterDick
Posted (edited)

Kupplungshebel brauchen keine ABE/E-Nummer nur der Bremshebel.

Edited by pizzol

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