nase30 Posted September 6, 2020 Posted September 6, 2020 Ich habe mit meiner X Diavel kein TÜV bekommen, da meine Blinker mehr als 30 cm vom Ende des Fahrzeug (Reifen) sind. Ich habe die Kellermann Atto montiert. Abstand zueinander >180mm - diese Vorgabe war mir bekannt. Die max 300mm vom Fahrzeugende kannte ich nicht. Text im TÜV Bericht: Fahrtrichtungsanzeiger hinten Anbauanlage unzulässig. Er hat mir dazu noch handschriftlich dir Grundlage dafür aufgeschrieben: ECE R 53 und 2009/67/EG. In der letztgenannten Vorschrift steht unter 6.3.3.3: In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußerste hintere Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als 300 mm sein. Somit hat der Prüfer sachlich erstmal korrekt beanstandet. Bei mir sind das ca. 520mm. Die 300mm liegen schon hinter dem Ende der Sitzbank und müssten über ein Hirschgeweih in der Luft hängen ? Wenn ich mich recht entsinne haben doch einige die Blinker unter der Sitzbank angebracht. Habt ihr ähnliche Probleme beim TÜV gehabt, oder habe ich nur Pech mit meinem Prüfer gehabt? Quote
Rico 1260S Posted September 7, 2020 Posted September 7, 2020 (edited) Hi, ich hatte das mal hier im Forum angesprochen und man wollte mir nicht glauben. Klick hier Seite 1, ziemlich unten Edited September 7, 2020 by Rico 1260S Quote
M.P. Posted September 7, 2020 Posted September 7, 2020 Hallo, ja das gleiche Problem hatte ich auch, aber ich wußte von der Richtinie. Bin halt auf Risiko zur Abnahme gefahren. Der Prüfer sagte gleich das er das Moped so nicht abnimmt und nannte mir eine Prüfstelle die es nicht so eng sieht. Dort habe ich dann meine neue Plakette bekommen ? Meine Blinker sitzen ein paar cm weiter hinten, was aber auch noch zu weit vorn ist. Quote
nase30 Posted September 11, 2020 Author Posted September 11, 2020 Es gibt 4 Mögliche Lösungsansätze: 1. Zurückbauen auf normalen Kennzeichenhalter, nach dem TÜV wieder den Seitlichen anbauen ? 2. Vorschlag von einem anderen TÜV Prüfer: Fußrasten abbauen und als Einsitzer eintragen (die Blinker können dann nicht mehr vom Sozius verdeckt werden ?) 3. Versuchen beim ? TÜV zu bekommen ? 4. Zurück zum Originalen Kennzeichenhalter mit den originalen Blinkern (gefällt mir optisch nicht mehr ? ) Ich habe mich für Variante 3 entschieden und Option 2 als Ultima Ratio. Quote
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