feiafaka Posted August 1, 2011 Share Posted August 1, 2011 Hallo zusammen, und noch einen "Noob-Frage". Hatte letztens eine Diskussion mit meinen Leuten (alles Motorradfahrer .. Harley, Kawa, Triumph .. alles dabei.). Die meinten, das dass letzte Teil am Motorrad ein Reflektor sein muss (mit bestimmter Größe), da sonst der TÜV meckert. Ich war der Meinung das Ducati wohl kaum ein Motorrad auf den dt. Markt schmeißt das nicht TÜV-konform ist. Da nun von uns sicher noch niemand beim TÜV war (?!?), hoffe ich trotzdem eine Antwort darauf zu bekommen, da es ja bei unserem Schatz ja definitiv nicht der Fall ist. Herzlichen Dank! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maso Posted August 1, 2011 Share Posted August 1, 2011 Mein Wissensstand: In der Schweiz ist das nicht so. Du kannst den Reflektor auch am (zugelassenen!) seitlichen Kennzeichen haben. Er muss einfach vorhanden sein. Bei vielen Heckumbauten ist das Teil nicht am Ende des Bikes. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
M.D. Posted August 1, 2011 Share Posted August 1, 2011 Beim Auto ist es doch auch nie das letzte Teil. Da es ja meist in den Rückleuchten ist und sie Stossstange noch ein paar cm raus steht Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
rubber duc Posted August 2, 2011 Share Posted August 2, 2011 Hallo feiafaka, Sinn dieser Reflektoren ist einen Lichtstrahl bei ausgefallener Eigenbeleuchtung zurück zu werfen ohne dass dazwischen liegende Bauteile dies verhindern könnten. Die § 53 StVZO führt unter Absatz 5 aus: "Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein."... und schränken dies im Weiteren mit "Bauartbedingten" Eventualitäten ein. Ich denke deine Kollegen haben grundsätzlich recht aber wir mit unserer (eher vorwärtsorientierten :smile1:) Ducati verlassen uns mal auf eben jene "Bauartbedingten" Besonderheiten. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
feiafaka Posted August 2, 2011 Author Share Posted August 2, 2011 Hallo feiafaka, Sinn dieser Reflektoren ist einen Lichtstrahl bei ausgefallener Eigenbeleuchtung zurück zu werfen ohne dass dazwischen liegende Bauteile dies verhindern könnten. Die § 53 StVZO führt unter Absatz 5 aus: "Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein."... und schränken dies im Weiteren mit "Bauartbedingten" Eventualitäten ein. Ich denke deine Kollegen haben grundsätzlich recht aber wir mit unserer (eher vorwärtsorientierten :smile1:) Ducati verlassen uns mal auf eben jene "Bauartbedingten" Besonderheiten. Sehr interessant, es gibt also gewisse Ausnahmen, bzw. dann für den TÜV eine gewisse Grauzone. Einen Magnetreflektor werde ich mir trotzdem zulegen. DANKE + Beste Grüße olli Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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