obivan Posted July 12, 2014 Share Posted July 12, 2014 (edited) vor ein paar Wochen hatte ich noch meine Z1000, leicht gestylt und u.a. mit Rizomaspiegeln und einer Scheinwerferblende. Nun ja man wurde angehalten. Mängelschein wegen Spiegel und der Blende weil keinPrüfzeichen. Keine Owi etc. Mängel abgestellt . Kurze Zeit später Bußgeldbescheid. Erlöschen BE 19 Stvzo , "Sie nahmen ein Fzg in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt!" Widerspruch meinerseits folgte auf dem Fuße, da es für nicht vorschriftsmäßige Spiegel einen eigenen Tatbestand gibt und 25€ kosten. Bei der Blende habe ich nix weiter gefunden, aber Licht war trotz der Blende zu sehen. Naja ich habe zwei Seiten geschrieben, was unter anderem laut Gesetz bzw Erläuterungen die Verkehrsicherheit im wesentlichen beeinträchtigt und wann einen BE erlöschen kann. das OA Leipzig interessiert dies nicht ..... Bußgeldbescheid 90€+ 28,50€ Bearbeitungsgebühren und ein Punkt:mad: Nun muss ich wegen den Blindgänger vor Gericht ziehen, weiss einer was sowas kosten? Habe zwar eine Rechtschutz aber mit 150€ Selbstbeteiligung. Hat jemand schon ähnlich Erfahrung oder haben wir gar einen Anwalt in Forum, der mir sagen kann was das Kosten wird. Danke die Antworten Edited July 12, 2014 by obivan Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
obivan Posted July 12, 2014 Author Share Posted July 12, 2014 ja nicht alle auf einmal Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
MartinBerlin Posted July 12, 2014 Share Posted July 12, 2014 He, ganz ruhig, manche fahren am Wochenende auch mal Motorrad Deine Widerspruchsschreiben landen im Rundordner sobald die eintreffen. Ohne Kopfzeile oder Logo vom Anwalt auf nem Brief, guckt sich da nichtmal jemand die Akte noch mal an. Leg Dir ne ordentliche Rechtschutz zu ... bin beim ADAC. Außerdem ist mein Kumpel Anwalt für Verkehrsrecht, den unterstütze ich natürlich auch gern egal ob aussichtsreich oder nicht. Der holt oft noch einiges raus, da ich dienstlich auch viel unterwegs bin. Da kommt ab und an was zusammen. Das "wesentlich" halte ich auch für übertrieben. Die Frage ist, ob Dir 70€ der Stress wert waren. Nun sind ja noch 25 dazu gekommen. Ich würds definitiv machen, da ich keine Selbstbeteiligung habe. Oftmals wirds schon eingestellt, ohne das es vor Gericht geht. Wie gesagt, nach Anwaltsschreiben denken die erst noch mal drüber nach. Sobald Du privat schreibst, gehen die davon aus du hast keine Rechtschutz und sehen keinen Handlungsbedarf. Als ADAC Mitglied ohne Rechtschutz bei denen, hast Du übrigends die Erstberatung frei ! Zumindest gibt dir ein Anwalt dort aus fachlicher Sicht einen Einblick obs sich lohnt. Gruß Maddin Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Diavel #4 Posted July 13, 2014 Share Posted July 13, 2014 (edited) Ich weiss es ist dir Unrecht geschehen aber die sind an einem viel, viel, viel längerem Hebel und haben eigentlich nichts zu verlieren. Mein Tipp: Zahlen, Ärger bei einem guten Glas Bier vergessen. Hatte nicht den gleichen Fall aber auch etwas seltsames. Vor eingen Jahren habe ich mit dem Auto (4-Rad Antrieb) im Winter auf einer Schnellstrasse wo 100km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Polizeifahrzeug vorsichtig überholt. Es schneite leicht und auf der Strasse hatte es ganz wenig Schnee. Das Poizeifahrzeug fuhr vielleicht 40 oder 50km/h und ich dachte mir es ist ja 100 übersichtlich, kein Verkehr, also überhole ich vorsichtig mit 60 bis 70. Die nahmen mich dann aber mit Blaulicht raus und der Tatbestand war dann "nicht anpassen der Geschwindigkeit an die Wetterverhältnisse." Hatte mit Rechtsschutz probiert dagegen anzugehen, hatte aber keine Chance ... 100 Euro Busse ... und die Erkenntnis, nie ein Polizeifahrzeug zu überholen. Edited July 13, 2014 by Diavel #4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
obivan Posted July 13, 2014 Author Share Posted July 13, 2014 Ich weiss es ist dir Unrecht geschehen aber die sind an einem viel, viel, viel längerem Hebel und haben eigentlich nichts zu verlieren. Mein Tipp: Zahlen, Ärger bei einem guten Glas Bier vergessen. Hatte nicht den gleichen Fall aber auch etwas seltsames. Vor eingen Jahren habe ich mit dem Auto (4-Rad Antrieb) im Winter auf einer Schnellstrasse wo 100km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Polizeifahrzeug vorsichtig überholt. Es schneite leicht und auf der Strasse hatte es ganz wenig Schnee. Das Poizeifahrzeug fuhr vielleicht 40 oder 50km/h und ich dachte mir es ist ja 100 übersichtlich, kein Verkehr, also überhole ich vorsichtig mit 60 bis 70. Die nahmen mich dann aber mit Blaulicht raus und der Tatbestand war dann "nicht anpassen der Geschwindigkeit an die Wetterverhältnisse." Hatte mit Rechtsschutz probiert dagegen anzugehen, hatte aber keine Chance ... 100 Euro Busse ... und die Erkenntnis, nie ein Polizeifahrzeug zu überholen. na das ist ja noch bescheuerter als mein Sachverhalt Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Texas Posted July 13, 2014 Share Posted July 13, 2014 Jeder hat doch eine andere Sicht was angepasst ans Wetter heißt...hätte auch so ein Kandidat sein können und die weiß/blauen (weiß/grünen) überholt. Man lernt bestimmt daraus? Greetz, Alex Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
obivan Posted July 25, 2014 Author Share Posted July 25, 2014 Ich habe mit meiner RS gesprochen, die wollen ihre 150 Euro SB auch wenn ich gewinnen sollte . Naja wie blöd. Habe auch mit einen Richter gesprochen. Das mit der Scheibe und dem Licht ist so ne Sache, sagt er. Ob dieses Licht ausreicht oder nicht können die Beamten nicht einschätzen. Ergo wäre ein Gutachten erforderlich. Wenn dieses vorliegt, könnte der Richter das Verfahren einstellen. Oder er minimiert das Bußgeld auf 25 Euro und wegen dem Licht usw. Bleibt so oder so immer die SB an mir kleben . Nunja hab den Mist bezahlt und eine neue Verkehrsrechtschutz ohne SB . Für das nächste mal. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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