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Ausfallentschädigung


Guest roofer

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Guest roofer

Moin zusammen,

 

kennts sich jmd mit Ausfallentschädigung bei abgefallenen Kennzeichen aus?

 

Bei einem Unfall ist die Sache ja relativ klar. Aber was passiert in meinem Fall, wenn ein Ersatzteil nicht lieferbart ist der Hersteller auch die Ursache zu verantworten hat? :verwirrt:

 

VG

 

Roofer

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Moin.

 

Ich würde einen Anwalt konsultieren.

 

Ich gehe aber davon aus, das Du eine Frist von 10-14 Tage für die Reparatur setzen musst. Wenn diese verstreicht, dann eine 2. Frist. Wenn diese wieder verstreicht, solltest Du Wandeln können (abzgl. Kosten für die Nutzung des Fahrzeuges).

 

Eine Entschädigung wird es wohl nicht geben, aber ich vermute, das der Händler bei Fristsetzung Beine bekommt und entweder Ducati unter Druck setzt oder einen Halter eines Vorführers o.Ä. montiert. Eine Rückabwicklung käme den Händler nämlich recht teuer zu stehen.

 

Grüße...

 

...Martin.

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Guest roofer

hi beetle

 

das kann ja eigentlich auch nicht sein. das würde ja bedeuten, dass du ein neues Fahrzeug kaufst, bezahlst und im Zweifelfall dein 2 oder 4 Rad 2-3 Wochen nicht nutzen kannst. Überzieh mal das Zahlungsziel deiner Rechnung so lang......

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Na ich denke, wandeln will ja wohl keiner (Lieferzeiten Diavel).

 

Ich gebe dem Martin aber Recht, der Händler wird doch wohl einen Halter vom Vorführer umbauen, da kann er sich ja dann, wenn es wirklich Lieferschwierigkeiten bei dem Originalhalter gibt) einen seitlichen Halter dranschrauben.

 

Roofer, was hat denn Dein Händler zur Lieferzeit des Halters gesagt und dazu, wie er sich verhalten wird?

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Moin.

 

Habe gerade mal mit meiner Freundin telefoniert, die bei der Allianz in der Rechtschutz-Schaden-Abteilung arbeitet.

 

Es kann, wenn die Haftung des Herstellers eindeutig nachgewiesen ist, Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Hier gibt es Pauschalen je Tag. Allerdings kann es Probleme geben, da es sich um ein Krad handelt, da die Versicherungen dann gerne argumentieren, das meistens ein weiteres Auto vorhanden ist und das Motorrad ein Freizeitgerät ist. Im Zweifelsfall kann dies nur auf dem Rechtsweg geklärt werden.

 

Grüße...

 

...Martin.

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Moin Martin,

 

stimmt! Bei PKW´s ist das machbar aber bei ein paar Tagen nicht üblich. Bei Motorrädern mußt Du tatsächlich nachweisen, dass Du keine weitere Möglichkeit hast, zur Arbeit zu fahren (z.B. mit einem PKW).

 

Ich denke, das mit dem Umbauen vom Vorführer ist tägliche Praxis und wird auch angewandt vom Händler.

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Guest roofer

...er meldet sich sobald er etwas weis. ducati sagt gar nichts also heist es warten.

ich habe eine "schwacke" tabelle von 2003 gefunden, da gibt es 66€ pro tag.

 

@beetle: ich glaube eine abgerissener kennzeichenhalter ist genug beweis für die haftung des herstellers ;)

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der soll dir eines vom Vorführer anbauen und fertig. Mit dem Dealer deswegen rumstreiten, wenn er sich blöd anstellt, anderen suchen!

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also ich würde GENAU nur 1xmal mit ihm reden!!! und wenn er dich als kunden behalten will dann wird er das SOFORT erledigen......so würde ich das in meiner firma machen

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